Am heutigen Dienstag (22.09.2009) wurde gegen den 18-jährigen Amokläufer Georg R. von der Staatsanwaltschaft Ansbach der Haftbefehl eröffnet.
Im Beisein seines Pflichtverteidigers wurde dem Amokläufer der Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Mordes eröffnet, gab die Behörde bekannt. Gestern war der 18-Jährige aus dem Koma erwacht, jedoch machte er bisher noch keine Angaben zum Sachverhalt.
Am vergangenen Donnerstag (17.09.2009) hatte Georg R. sein Ansbacher Gymnasium Carolinum mit Molotowcocktails, Messern und einer Axt gestürmt und dabei neun Schüler und einen Lehrer zum Teil lebensgefährlich verletzt (wir berichteten).
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