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Hartz-IV: Bundesverfassungsgericht prüft Sätze für Kinder

Oktober 20th, 2009 von Jörn · Keine Kommentare

Ab dem heutigen Dienstagmorgen (20.10.2009) beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe damit, ob die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder unter 14 Jahren verfassungsgemäß sind.

Derzeit bekommen Kinder prozentual weniger Geld als ihre Eltern. So streichen Kinder bis zu sechs Jahren 215 Euro, dann 251 Euro und ab dem 14. Geburtstag 287 Euro im Monat ein. “Damit kann man kein Kind über den Monat bringen“, so Ulrich Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband.

Das Bundesarbeitsmenisterium hingegen verteidigt die aktuellen Hartz-IV-Sätze für Kinder und bezeichnet diese als “ausreichend“. Insgesamt beziehen derzeit 1,7 Millionen Kinder unter 14 Jahre Hartz IV.

(Bild: Bundesverfassungsgericht)



Kategorie: Inland|


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